Abrechnungshinweise für Privatpatienten 

 
Lieber Patient, liebe Patientin,
für dich als Privatpatient gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen. Auch als beihilfeberechtigter oder Post Beamten Versicherter kannst du in einer Physiotherapiepraxis nur als Privatpatient behandelt werden. Das bedeutet, dass bei privater Behandlung die Höhe der Vergütung für krankengymnastische Leistungen individuell vereinbart werden kann.
Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Höhe du einen Ersatzanspruch gegen ein Krankenversicherungsunternehmen und / oder Beihilfestelle besitzt.
Wenn Krankenversicherungsunternehmen bzw. Beihilfestellen Höchstbeträge festgelegt haben, so betreffen diese nicht das private Rechtsverhältnis zwischen dem Patienten und dem Physiotherapeuten. Die Physiotherapiepraxis ist in Ihrer Preisgestaltung weder an die Höchstsätze noch an eine andere Gebührenordnung gebunden. 

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